absprechen

absprechen

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ab|spre|chen ['apʃprɛçn̩], spricht ab, sprach ab, abgesprochen <tr.; hat:
1. sich über etwas einigen und gemeinsam beschließen:
ein Zusammentreffen absprechen; sie haben ihre Aussagen miteinander abgesprochen.
2. erklären, dass jmd. etwas nicht hat, dass jmdm. etwas fehlt:
jmdm. alles Talent absprechen.
Syn.: bestreiten, verneinen.

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ạb||spre|chen 〈V. 246; hat
I 〈V. tr.〉
1. etwas (mit jmdm.) \absprechen verabreden, abmachen
2. jmdm. Fähigkeiten od. Kenntnisse \absprechen erklären, dass er sie nicht hat
3. jmdm. das Recht \absprechen, etwas zu tun verweigern
II 〈V. refl.〉 sich (mit jmdm.) \absprechen (mit jmdm.) vereinbaren, etwas zu tun

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ạb|spre|chen <st. V.; hat:
1.
a) aufgrund eines [gerichtlichen] Urteils aberkennen:
jmdm. die bürgerlichen Ehrenrechte a.;
b) behaupten, dass jmdm. eine bestimmte Eigenschaft o. Ä. fehlt:
er sprach ihm jede Sachkenntnis ab;
jmdm. ein Recht zu etw. a. (streitig machen).
2.
a) <a. + sich> sich im Gespräch über eine Frage einigen u. einen gemeinsamen Beschluss fassen:
ich hatte mich mit ihr abgesprochen;
sie hatten sich abgesprochen (einen gemeinsamen Beschluss gefasst);
b) besprechen u. festlegen, vereinbaren:
eine Sache, neue Maßnahmen a.;
sie haben ihre Aussagen offensichtlich miteinander abgesprochen.

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ạb|spre|chen <st. V.; hat: 1. a) aufgrund eines [gerichtlichen] Urteils aberkennen: jmdm. die bürgerlichen Ehrenrechte a.; ∙ dass ich zur philosophischen Spekulation keineswegs berufen bin und dass ich mir dieses Feld völlig abgesprochen habe (Chamisso, Schlemihl 61); b) behaupten, dass jmdm. eine bestimmte Eigenschaft o. Ä. fehlt: er sprach ihm jede Sachkenntnis ab; jmdm. ein Recht zu etw. a. (streitig machen); Weininger versuchte ... dem Weib die Seele abzusprechen (Grass, Hundejahre 202); den guten Willen konnte ihm niemand a. (Kirst, 08/15, 221). 2. a) <a. + sich> sich im Gespräch über eine Frage einigen u. einen gemeinsamen Beschluss fassen: ich hatte mich mit ihr abgesprochen; sie hatten sich abgesprochen (einen gemeinsamen Beschluss gefasst); b) besprechen u. festlegen, vereinbaren: eine Sache, neue Maßnahmen a.; sie haben ihre Aussagen offensichtlich miteinander abgesprochen; was er bei sich trug, war sorgsam abgesprochen (war vereinbart) mit den Herren (Loest, Pistole 127). 3. (veraltend) sich ablehnend über etw. äußern, etw. negativ beurteilen: faszinierte ihn doch geradezu ihre bombensichere Art, über die Dinge abzusprechen (A. Kolb, Schaukel, 123); <subst.:> Neigung zum Herabsetzen und Absprechen (Gehlen, Zeitalter 107). ∙ 4. a) ein [Gerichts]urteil sprechen: Dann sind noch zwei Richter daselbst ...; sprechen sie ab, so bleibt es gesprochen (Goethe, Reineke Fuchs 8, 328); b) tadeln: Seine Urteile waren richtig, ohne absprechend, treffend, ohne lieblos zu sein (Goethe, Lehrjahre IV, 16).

Universal-Lexikon. 2012.

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